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   LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 26 Sa 547/12   

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https://dejure.org/2012,35372
LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 26 Sa 547/12 (https://dejure.org/2012,35372)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.08.2012 - 26 Sa 547/12 (https://dejure.org/2012,35372)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. August 2012 - 26 Sa 547/12 (https://dejure.org/2012,35372)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Vergütung einer Krankenschwester aufgrund dynamischer Verweisung im Arbeitsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1
    Tarifliche Vergütung einer Krankenschwester aufgrund dynamischer Verweisung im Arbeitsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 26 Sa 547/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Bezugnahmen im Arbeitsvertrag auf anderweitige normative Regelungen - hier auf die benannte Vergütungsgruppe des BAT - in der Regel dynamisch zu verstehen, und zwar auch dann, wenn - wie hier - nur ein Teil des Tarifvertrages in Bezug genommen worden ist (vgl. BAG 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag = NZA-RR 2003, 330 = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 23, Rn. 39).

    Das tatsächliche Verhalten der Parteien stellt ein Indiz für ihren wirklichen Willen dar (vgl. BAG 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag = NZA-RR 2003, 330 = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 23, Rn. 39).(Rn.36).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitgerichts sind Bezugnahmen im Arbeitsvertrag auf anderweite normative Regelungen - hier auf die benannte Vergütungsgruppe des BAT - in der Regel dynamisch zu verstehen, und zwar auch dann, wenn - wie hier - nur ein Teil des Tarifvertrages in Bezug genommen worden ist (vgl. BAG 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag = NZA-RR 2003, 330 = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 23, Rn. 39).

    Das tatsächliche Verhalten der Parteien stellt ein Indiz für ihren wirklichen Willen dar (vgl. BAG 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag = NZA-RR 2003, 330 = EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 23, Rn. 39).

  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 622/03

    Anspruch auf Tariflohnerhöhung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 26 Sa 547/12
    Allein in der wiederholten Lohnerhöhung hätte - insoweit ist die Auffassung der Beklagten zutreffend - nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein solcher Erklärungswert gelegen (vgl. BAG 3. November 2004 - 5 AZR 622/03 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Lohnanspruch = EzA § 242 BGB 2002 Betriebliche Übung Nr. 4, Rn. 16).

    Auch eine betriebliche Übung gerichtet auf die zukünftige Anpassung der Vergütung entsprechend dem Tariflohn entsteht in einer solchen Konstellation regelmäßig nicht (vgl. BAG 3. November 2004 - 5 AZR 622/03 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Lohnanspruch = EzA § 242 BGB 2002 Betriebliche Übung Nr. 4, Rn. 17).

  • BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 504/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 26 Sa 547/12
    Nur dies wäre typisch für eine statische Verweisung (vgl. BAG 20. April 2012 - 9 AZR 504/10 - EzA-SD 2012, Nr. 16, 7, Rn. 26).(Rn.35).

    Nur dies wäre typisch für eine statische Verweisung (vgl. BAG 20. April 2012 - 9 AZR 504/10 - EzA-SD 2012, Nr. 16, 7, Rn. 26).

  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10

    Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 26 Sa 547/12
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (vgl. BAG 18. Oktober 2011 - 9 AZR 303/10 - NZA 2012, 143 = EzA-SD 2012, Nr. 1, 6, Rn. 16).
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